Erklärung zur Barrierefreiheit
Zuständige Stelle / Geltungsbereich
Das Stadtteilmanagement Freiham ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website freiham.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Vorgaben des BayEGovV in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.
Methodik der Prüfung
Bewertung durch Dritte im Rahmen einer entwicklungsbegleitenden Beratung. Für die Prüfung wurden stichprobenartig 6 Einzelseiten mit verschiedenen Inhalten ausgewählt.
Letzte Überprüfung: 06.03.2024
Die Unvereinbarkeiten sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
Unvereinbarkeiten
Folgende Punkte werden im Rahmen der Weiterentwicklung laufend optimiert und voraussichtlich in [Q3+Q4/2024] behoben.
- Es fehlen Alternativtexte für Grafiken (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
- Vereinzelt sind Überschriften nicht korrekt ausgezeichnet. Teilweise werden Abstände mit leeren p-Elementen oder br-Elementen erzeugt (WCAG Erfolgskriterium 1.3.1)
- Die Überschriften-Reihenfolge ist nicht immer hierarchisch korrekt (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2)
- Elemente wie z.B. Teaser weisen nicht immer eine logische Reihenfolge auf (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2)
- An manchen Stellen werden Überschriften-Hierarchien übersprungen (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1)
- Weiterführende Links werden oftmals mit “hier” oder “mehr” beschriftet. Das Linkziel ist dadurch teilweise unklar. Wenn sich Links im neuen Fenster öffnen, wird dies nicht ausreichend angekündigt. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.4)
- Bei einigen Teasern z.B. unter “Aktuelle Meldungen” ist lediglich das Bild ohne Alternativtext verlinkt (WCAG Erfolgskriterium 2.4.4)
- Die bei Fokus eingeblendeten Sprunglinks sind durch ihre Transparenz sehr schlecht zu erkennen (WCAG Erfolgskriterium 2.4.7)
- Der HTML-Code validiert nicht fehlerfrei (WCAG Erfolgskriterium 4.1.1)
Die Angebote, die derzeit nicht vollumfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive entsprechend angepasst.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.01.2024 erstellt und am 25.06.2024 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter freiham@mgs-muenchen.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter freiham@mgs-muenchen.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH
Haager Str. 5
81671 München
Telefon: 089 55114800
E-Mail: freiham@mgs-muenchen.de
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Durchsetzungsstelle auf Antrag des oder der betroffenen Nutzer*in, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.
Sie haben die Möglichkeit, diesen Antrag online auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html